Teilnahmebedingungen

I. Für die Nutzung der Inhalte und die kostenlose Teilnahme an den Gewinnspielen, die auf Lottset.de angeboten werden, gelten ausschließlich die nachstehenden Teilnahmebedingungen der Lottset Verwaltungs GmbH (im folgenden Gesellschaft genannt), im einzelnen die Teilnahmebedingungen für den Bundesligatipp, die Dreier-Wette, den Meister-Tipp, das Pokal-Finale, den Torschützenkönig und das Fußball-Quiz. Die Nutzung des Angebotes und die Teilnahme sind freiwillig und kostenlos. Der Spielteilnehmer (im folgender Spieler genannt) erkennt diese Spielbedingungen spätestens mit seiner Registrierung an.

II. Teilnahmebedingungen für den Bundesliga-Tipp

1. „Bundesliga-Tipp“ ist die torgenaue Vorhersage des Ausgangs eines oder mehrerer bzw. aller Spiele eines Spieltages der ersten Deutschen Fußball-Bundesliga. In der ersten Deutschen Fußball-Bundesliga spielen 18 Mannschaften und es gibt 34 Spieltage. Jeder Spieltag umfasst 9 Partien. Es gilt der Rahmenterminplan der Deutschen Fußball-Bundesliga mit den darin genannten Spieltagen.

2. Maßgeblich für die Gewinne sind die nach der ordnungsgemäßen Spielbeendigung feststehenden 9 Ergebnisse jeweils am Ende eines Spieltages. Eine Verlängerung der Spielzeit sowie andere Verfahren zur Entscheidungsfindung (z. B. Elf-Meter-Schießen) werden nicht berücksichtigt. Jede spätere Änderung, Annulierung und/oder Neuansetzung von einzelnen Spielen eines Spieltages (z. B. aufgrund von Protesten, Regelverstößen, falsche Schiedsrichterentscheidungen, etc.) bleiben ebenfalls unberücksichtigt.

3. Wird ein Spieltag nicht planmäßig an den entsprechend dem Rahmenterminplan vorgesehenen Tagen beendet (z. B. durch Spielabsage, Spielverlegung, Spielabbruch) so wird „Bundesliga-Tipp“ für diesen Spieltag nicht gewertet. „Bundesliga-Tipp“ wird auch dann nicht gewertet, wenn zwar 9 Spiele stattgefunden haben, der Spieltag aber entgegen dem Rahmenterminplan ablief (z. B. Mannschaften tauschen Heimrecht, Heimmannschaften tragen das Spiel in einem anderen als ihrem stammmäßigen Stadion aus). Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, auch bei anderen außerordentlichen Einflüssen auf den Spieltag oder anderen außerordentlichen Einflüssen auf die einzelnen Spiele eines Spieltages „Bundesliga-Tipp“ für diesen Spieltag nicht zu werten. Wird „Bundesliga-Tipp“ aufgrund der genannten Begebenheit nicht gewertet, so sind die für den nicht gewerteten Spieltag abgegebenen Tipps gegenstandslos. Aus ihnen können keine Rechte geltend gemacht werden. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, den/die Spieler über solche Ereignisse zu informieren.

4. Zur Teilnahme am „Bundesliga-Tipp“ für einen Spieltag müssen die Tipps so rechtzeitig abgegeben werden, dass sie 1 Stunde vor Spielbeginn des ersten Spiels des jeweiligen Spieltages bei der Gesellschaft eingegangen sind. Tipps können jeweils nur für den kommenden Spieltag abgegeben werden. Für einen Spieltag darf jeder Spieler jeweils nur einen Tipp abgeben. Im Fall des Verstoßes gegen diese Bestimmung ist die Gesellschaft berechtigt, Spieler von der Teilnahme am „Bundesliga-Tipp“ auszuschließen und die Auszahlung eines Gewinns zu verweigern. Der Ausschluss von der Teilnahme kann auch dauerhaft erfolgen.

5. Der Teilnehmer des „Bundesliga-Tipp“ hat gewonnen, wenn die von ihm vollständig ausgefüllte Tippkarte ordnungsgemäß an die Gesellschaft übermittelt wurde und mindestens zwei der von ihm auf dieser Tippkarte vorausgesagten Ergebnisse des Spieltages der ersten Deutschen Fußball-Bundesliga torgenau mit dem gemäß Punkt 2 und 3 der Spielbedingungen feststehenden Spielergebnissen übereinstimmen.

6. Die Gesellschaft legt für die richtigen Tipps für jeden Spieltag Gewinne fest, die rechtzeitig veröffentlicht werden. Die ausgelobten Gewinne erhält jeder Spieler, der entsprechend der Tippkarte die Ergebnisse des Spieltages der ersten Deutschen Fußball-Bundesliga torgenau mit den gemäß Punkt 2 und 3 der Teilnahmebedingungen „Bundesliga-Tipp“ feststehenden Ergebnissen vorhergesagt hat.

7. Die Anzahl der richtigen Tipps berechtigt zu dem angegebenen Gewinn in der jeweiligen höchsten erzielten Tippklasse. Gewinne niedrigerer Tippklassen sind darin nicht eingeschlossen und werden nicht berücksichtigt. Der „Gewinner“ hat keinen Anspruch, dass Sachpreise entsprechend dem Wert ausbezahlt werden. Die Gesellschaft behält sich allerdings vor, Sachpreise entsprechend dem Wert an den/die Gewinner auszuzahlen.

III. Teilnahmebedingungen für die „Dreier-Wette“, den „Meister-Tipp“, das „Pokalfinale“ und den „Torschützenkönig“

1. Gegenstand der Dreier-Wette ist die Vorhersage der drei erstplatzierten Mannschaften, Gegenstand des Meister-Tipps ist die Vorhersage der erstplatzierten Mannschaft, Gegenstand des Torschützenkönig ist die Vorhersage des Torschützenkönigs jeweils nach dem letzten Spieltag einer Saison der ersten Deutschen Fußball-Bundesliga. Maßgeblich für die Gewinne sind die Platzierungen und Ergebnisse nach Beendigung des 34. Spieltages. Gegenstand des „Pokalfinals“ ist die Vorhersage des Siegers des DFB-Pokals der Männer, jeweils für die laufende Saison.

2. Teilnahmeschluss für den „Meister-Tipp“, die „Dreier-Wette“ und den „Torschützenkönig“ ist der 26.02.2011.

Teilnahmeschluss für das „Pokalfinale“ ist der 20.05.2011.

3. Für eine Saison darf ein Spieler jeweils nur einen Tipp abgeben. Im Falle des Verstoßes gegen diese Bestimmung ist die Gesellschaft berechtigt, Spieler von der Teilnahme auszuschließen und die Auszahlung eines Gewinnes zu verweigern. Auch ein dauerhafter Ausschluss von der Teilnahme ist möglich.

4. Unter allen richtigen Teilnahmen werden die jeweils ausgelobten Sachpreise verlost.

IV. Spielbedingungen für das Fußball-Quiz

1. Gegenstand des Fußball-Quiz ist die Beantwortung von 15 Fragen zum Thema Fußball. Der Punktestand des Mitspielers erhöht sich mit jeder richtig beantworteten Frage. Sobald ein Mitspieler eine Frage falsch beantwortet, fällt sein Punktestand auf Null und das Mitspiel ist beendet. Er hat im Anschluss die Möglichkeit, ein neues Mitspiel zu beginnen.

2. Für jeden teilnehmenden Haushalt ist das Mitspiel auf eine erfolgreiche Teilnahme und damit auf höchstens einen Sachpreis beschränkt. Im Falle des Verstoßes gegen diese Bestimmung ist die Gesellschaft berechtigt, Spieler von der Teilnahme auszuschließen und die Auszahlung eines Gewinnes zu verweigern. Auch ein dauerhafter Ausschluss von der Teilnahme ist möglich.

V. Die Teilnahme an den Gewinnspielen ist nur Personen möglich, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Auf Verlangen ist der Spieler verpflichtet, der Gesellschaft eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises (Pass, Personalausweis) zu übersenden.

VI. Die Gesellschaft ist zur Entgegennahme von Tipps nicht verpflichtet. Insbesondere werden Tipps zurückgewiesen, wenn

- der Spieler das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat - sie verspätet abgegeben wurden oder

- „Bundesliga-Tipp“ für den Spieltag nicht gewertet wurde.

VII. Grundlage für die Gewinnermittlung sind die vollständig ausgefüllten und an die Gesellschaft übermittelten Tippkarten. Die Tippkarten müssen enthalten

- Name und Vorname des Spielers, Adresse, Telefonnummer und E-mail-Adresse und Geschlecht,

- die Versicherung, dass der Spieler das 18. Lebensjahr vollendet hat

- die Versicherung, dass der Spieler die Spielbedingungen zur Kenntnis genommen hat.

VIII. Der/die Gewinner werden per Telefon, schriftlich oder per E-mail über ihren Gewinn benachrichtigt. Die Auszahlung von Geld-Gewinnen erfolgt ausschließlich über das dann vom Spieler angegebene Konto bei einer inländischen Bank oder Sparkasse. Sachpreise werden an den/die Gewinner übergeben und soweit erforderlich wird/werden dem/den Gewinner/n das Eigentum in erforderlicher Weise übertragen. Vor der erstmaligen Auszahlung/Übergabe der Gewinne hat der Spieler die Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises (Pass oder Personalausweis) an die Gesellschaft zu übermitteln. Die Gesellschaft überprüft anhand der Kopie des amtlichen Lichtbildausweises die Übereinstimmung mit den bei der Tippabgabe angegebenen Daten. Bei Widersprüchen ist die Gesellschaft berechtigt, den Spieler von der Teilnahme an Lottset auszuschlie§en und die Auszahlung eines Gewinns zu verweigern. Die Gesellschaft erkennt keine Spielergemeinschaften an; die Gewinnauszahlung erfolgt nur auf den Namen des jeweiligen Spielers.

IX. Ansprüche aus der Gewinnspielteilnahme auf Auszahlung/Übergabe von Gewinnen sowie Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen die Gesellschaft erlöschen, wenn sie nicht innerhalb von 90 Tagen nach dem Spieltag schriftlich gegenüber der Gesellschaft geltend gemacht werden. Die Gesellschaft speichert und verarbeitet die vom Spieler angegebenen personenbezogenen Daten im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn der Spieler sich hiermit einverstanden erklärt hat.

X. Die Rechtsbeziehungen zwischen den Spielern und der Gesellschaft unterliegen deutschem Recht, unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.